Belegungspläne Gemeindehalle

Die Belegungspläne der Gemeindehalle am Felsen wurden in Abstimmung mit den Winterbacher Vereinen und Gruppen vom Ortsbürgermeister erstellt.
Änderungen sind vorab abzustimmen mit

Matthias Herbig
Tel. 0176 22125426
E-Mail: maherbig@herbtronic.de

Die Gemeindehalle kann selbstverständlich auch für andere Veranstaltungen von Vereinen, Gruppen,… auch von Privatpersonen genutzt werden.
Anfragen zur Nutzung der Räumlichkeiten sind an den Ortsbürgermeister zu richten – auch bezüglich der Nutzungsgebühren.

Wegen besonderer Veranstaltungen kann es zu Einschränkungen / Änderungen für den regelmäßigen Übungs- u. Veranstaltungsbetrieb kommen.
Zu beachten sind die Nutzungsregeln (siehe unten).

WICHITG! Nachfolgende Veranstaltungen in der KW haben immer Vorrang vor den Regelterminen.
Die Veranstaltungen sind in der Regel ganztägig.

Über Änderungen wird keiner automatisch informiert, es ist also sinnvoll , z.B. sonntags die Termine der kommenden Woche zu prüfen.

← Vorherige Woche KW 2 / 2027 (11.01. - 17.01.2027) Nächste Woche →
Mo
11.01.
Keine Events
Di
12.01.
Keine Events
Mi
13.01.
Keine Events
Do
14.01.
Keine Events
Fr
15.01.
Keine Events
Sa
16.01.
Keine Events
So
17.01.
Keine Events

Belegungsplan Gemeindehalle

Neu: Es werden nun die Belegungen der Halle und des Bürgerraums in einer Tabelle angezeigt.

Details werden angezeigt, wenn man auf den Block klickt.

  21. 27. September 2026  
2026-W39 von: 21.09.2026 bis: 27.09.2026 Vollständig

 

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag
20.09.202621.09.202622.09.202623.09.202624.09.202625.09.202626.09.2026
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10:00
 
 
 
 
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12:00
 
 
 
 
 
 
 
 
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13:00
 
 
 
 
 
 
 
 
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17:00
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17:30
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18:00
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21:00
 
 
 
 
 
 
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21:30
 
 
 
 
 
 
 
 
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22:00
 
 
 
 
 
 
 
 
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22:30
 
 
 
 
 
 
 
 
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Nutzungsregeln

Die jeweiligen Nutzer der Gemeindehalle tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen störungsfreien Ablauf, auch für die Einhaltung von gesetzl.
Bestimmungen für den Übungs- und Veranstaltungsbetrieb. Ohne verantwortlichen Leiter darf kein Übungs- und Veranstaltungsbetrieb durchgeführt bzw. darf
die Einrichtung nicht genutzt werden. Der Ortsbürgermeister, sowie der Leiter der jeweiligen Veranstaltung, üben das Hausrecht aus.

Die Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte dürfen nur ihrer Bestimmung gemäß benutzt werden und sind pfleglich zu behandeln. Der Nutzer ist verpflichtet, diese vor Benutzung auf ihre
ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen. Schadhafte Geräte /Gegenstände dürfen nicht benutzt werden. Der Hausmeister der Halle ist unverzüglich über Schäden zu informieren.

Nach Benutzung ist die Einrichtung wieder in ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen
– Aufräumen und Kehren!!!
Die Temperatur /Heizung ist wieder zurückzustellen.

Die Ortsgemeinde übernimmt die regelmäßige Reinigung. Sie übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstahl. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde durch die Benutzung
entstehen. Beim Abhandenkommen von Geräten und Gegenständen haftet der Benutzer in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Mit der Inanspruchnahme der Einrichtung erkennt der Nutzer
diese Benutzungsregeln und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an.


Ansprechparter zur Nutzung, auch für die Schlüsselausgabe, ist

Bernd Georg (Hausmeister) Tel. 06756/1321